Tragen Sie die Pflegestufe ein.
Haben Sie keine Pflegestufen, müssen die Pflegekosten
vollständig selbst getragen werden.
Wenn Sie in der Spalte
„Leistungsart/Leistungsinhalte“ auf das
Fragezeichen (?)
klicken, z. B. bei „Ganzwaschung“, erscheinen die
Bestandteile dieser Leistungsart. Gefettete Bestandteile (z.B. hier: „Waschen,
Duschen, Baden“) sind zwingender Bestandteil
dieser Leistungsart und müssen durch den Pflegedienst erbracht
werden.
Sie
wollen
einen allgemeinen Überblick
Wählen Sie einfach bei den zu erbringenden
Leistungen das Intervall – von 1-mal wöchentlich bis
6-mal täglich. Die Preise, die momentan hinter den einzelnen
Leistungen stehen, sind Durchschnittspreise einer mittleren
Großstadt im Westen Deutschlands.
Nachdem Sie bei allen notwendigen Leistungen die
Intervalle
festgelegt haben, finden Sie am Ende der Tabelle die Summe der Pflegekosten.
Weiterhin sehen Sie den Betrag, der Ihnen laut Pflegestufe zusteht
(Pflegesachleistung) und die Differenz. Ist diese negativ,
schöpfen Sie das Geld aus der Pflegestufe nicht
vollständig aus. Die positive Differenz, z. B. + 219,54
€ müssen Sie aus eigener Tasche tragen.
Sie
wollen
einen speziellen Überblick und Pflegedienste
vergleichen
Besorgen Sie sich Preislisten der Pflegedienste, die
für Sie in Frage kommen.
Tragen Sie die Preise des Pflegedienstes bei
„Preise in Euro“ für die von Ihnen
benötigte Leistung ein.
Wählen Sie anschließend bei den zu
erbringenden Leistungen das Intervall – von 1-mal
wöchentlich bis 6-mal täglich.
Nachdem Sie bei allen notwendigen Leistungen die
Intervalle
festgelegt haben, finden Sie am Ende der Tabelle die Summe der
Pflegekosten.
Weiterhin sehen Sie den Betrag, der Ihnen laut Pflegestufe zusteht
(Pflegesachleistung) und die Differenz. Ist diese negativ,
schöpfen Sie das Geld aus der Pflegestufe nicht
vollständig aus. Die positive Differenz, z. B. + 219,54
€ müssen Sie aus eigener Tasche tragen.
Auf diese Weise können Sie verschiedene
Pflegedienste vergleichen
Weitere Fragen oder
Anregungen?
Dann schreiben Sie einfach eine E-Mail an dm@vnr.de
Summe Pflegekosten,
gerechnet auf einen Monat:
Pflegesachleistung:
Differenz:
Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe
Sie können die Preise individuell anpassen.
Besorgen Sie sich einfach eine Preisliste Ihres Pflegedienstes und
tragen Sie diese in die Tabelle ein.
Die aufgezählten Leistungen sind in Komplexe
zusammengefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - und
nicht zeitabhängige - Tätigkeiten
für Pflegebedürftige. Dabei sind einem einzelnen
Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte
zugeordnet.
Die Leistungsart und die wesentlichen
Inhalte werden durch Fettdruck
hervorgehoben.
Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren
Leistungskomplexen muss Ihr Pflegedienst soweit
möglich die verbundenen Leistungskomplexe
18 - 26 oder 29 abrechnen.
Die Leistungsinhalte im Bereich der
Ernährung, Körperpflege, Mobilität und
hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden
Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere
Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf
die notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahme
hingewiesen.
Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten
Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen
Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des
Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und
Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen.
Leistungsart und -inhalte werden vom Pflegedienst als
Unterstützung,
teilweise oder
vollständige Übernahme der
Verrichtungen
oder
im Rahmen der Beaufsichtigung
oder
Anleitung des Pflegebedürftigen
mit dem Ziel der eigenständigen
Übernahme dieser Verrichtungen erbracht.
Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines
Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten.
Der für die jeweilige Verrichtung
erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil
der Verrichtung und nicht gesondert
vergütungsfähig.
Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann
abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart"
beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte
vollständig erbracht werden.
In Abhängigkeit vom individuellen
Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig,
wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die
fettgedruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht
wurden.
Alle Vergütungen gelten unabhängig
von dem Wochentag und der Uhrzeit.
Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom
Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit
den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten
Entgelte entsprechend der gültigen
Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI.
Neben den Vergütungssätzen
für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten
Leistungen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem
Pflegebedürftigen nur solche anderen
Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil
des Leistungskomplexkatalogs sind.
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