Pflegekostenrechner - individuelle Pflegekosten berechnen

Anleitung: So berechnen Sie die Pflegekosten

  • Tragen Sie die Pflegestufe ein. Haben Sie keine Pflegestufen, müssen die Pflegekosten vollständig selbst getragen werden.
  • Wenn Sie in der Spalte „Leistungsart/Leistungsinhalte“ auf das Fragezeichen (?) klicken, z. B. bei „Ganzwaschung“, erscheinen die Bestandteile dieser Leistungsart. Gefettete Bestandteile (z.B. hier: „Waschen, Duschen, Baden“) sind zwingender Bestandteil dieser Leistungsart und müssen durch den Pflegedienst erbracht werden.

Sie wollen einen allgemeinen Überblick

  • Wählen Sie einfach bei den zu erbringenden Leistungen das Intervall – von 1-mal wöchentlich bis 6-mal täglich. Die Preise, die momentan hinter den einzelnen Leistungen stehen, sind Durchschnittspreise einer mittleren Großstadt im Westen Deutschlands.
  • Nachdem Sie bei allen notwendigen Leistungen die Intervalle festgelegt haben, finden Sie am Ende der Tabelle die Summe der Pflegekosten. Weiterhin sehen Sie den Betrag, der Ihnen laut Pflegestufe zusteht (Pflegesachleistung) und die Differenz. Ist diese negativ, schöpfen Sie das Geld aus der Pflegestufe nicht vollständig aus. Die positive Differenz, z. B. + 219,54 € müssen Sie aus eigener Tasche tragen.

Sie wollen einen speziellen Überblick und Pflegedienste vergleichen

  • Besorgen Sie sich Preislisten der Pflegedienste, die für Sie in Frage kommen.
  • Tragen Sie die Preise des Pflegedienstes bei „Preise in Euro“ für die von Ihnen benötigte Leistung ein.
  • Wählen Sie anschließend bei den zu erbringenden Leistungen das Intervall – von 1-mal wöchentlich bis 6-mal täglich.
  • Nachdem Sie bei allen notwendigen Leistungen die Intervalle festgelegt haben, finden Sie am Ende der Tabelle die Summe der Pflegekosten. Weiterhin sehen Sie den Betrag, der Ihnen laut Pflegestufe zusteht (Pflegesachleistung) und die Differenz. Ist diese negativ, schöpfen Sie das Geld aus der Pflegestufe nicht vollständig aus. Die positive Differenz, z. B. + 219,54 € müssen Sie aus eigener Tasche tragen.
  • Auf diese Weise können Sie verschiedene Pflegedienste vergleichen

Weitere Fragen oder Anregungen?
Dann schreiben Sie einfach eine E-Mail an dm@vnr.de
 

Pflegekosten berechnen:

Leistungs-komplex (LK) Leistungsart/Leistungsinhalte Preis in Euro Intervalle Stunden Summe

Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI

1 Ganzwaschung  (?)
2 Teilwaschung  (?)
3 Ausscheidungen  (?)
4 Selbständige Nahrungsaufnahme  (?)
5 Hilfe bei Nahrungsaufnahem  (?)
6 Sondenernährung mit implantierter Magensonde (PEG)/  (?)
7 Lagern Betten  (?)
8 Mobilisation  (?)
9 Behördengänge und Arztbesuche  (?)
10 Beheizen der Wohnung  (?)
11 Einkaufen  (?)
12 Zubereitung warmer Speisen  (?)
13 Reinigen der Wohnung  (?)
14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung  (?)
15 Hausbesuchspauschale  (?)
15a Erhöhte Hausbesuchspauschale  (?)
16 Erstgespräch  (?)
17 Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nach Stufe 1  (?)
17a Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nach Stufe 2  (?)
17b Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nach Stufe 3  (?)

Verbundene Leistungskomplexe

18 Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme  (?)
19 Große Grundpflege  (?)
20 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme  (?)
21 Kleine Grundpflege  (?)
22 Große hauswirtschaftliche Versorgung  (?)
23 Große Grundpflege mit Lagern/Betten  (?)
24 Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme  (?)
25 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten  (?)
26 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme  (?)
27/28 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 und 2  (?)
29 Kleine pflegerische Hilfestellung 3  (?)
30 Kleine pflegerische Hilfestellung 4  (?)
 
Summe Pflegekosten, gerechnet auf einen Monat:
Pflegesachleistung:
Differenz:
 


Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe

  • Sie können die Preise individuell anpassen. Besorgen Sie sich einfach eine Preisliste Ihres Pflegedienstes und tragen Sie diese in die Tabelle ein.
  • Die aufgezählten Leistungen sind in Komplexe zusammengefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - und nicht zeitabhängige - Tätigkeiten für Pflegebedürftige. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet.
  • Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben.
  • Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen muss Ihr Pflegedienst soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe 18 - 26 oder 29 abrechnen.
  • Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen.
  • Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen.
  • Leistungsart und -inhalte werden vom Pflegedienst als
    • Unterstützung,
    • teilweise oder
    • vollständige Übernahme der Verrichtungen
    • oder
    • im Rahmen der Beaufsichtigung
    • oder
    • Anleitung des Pflegebedürftigen
    mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht.
  • Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten.
  • Der für die jeweilige Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig.
  • Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.
  • In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden.
  • Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit.
  • Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI.
  • Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des Leistungskomplexkatalogs sind.



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